

TEILNAHMEBEDINGUNGEN & SATZUNG
POKUSA ZÜCHTERCLUB & PROFI-CLUB
I. PRÄAMBEL
Der Pokusa Züchterclub sowie der Pokusa PROFI-CLUB vereinen engagierte Züchter, Fachpersonen, professionelle Hundehalter und Tierexperten, die besonderen Wert auf Qualität, Verantwortung, Tiergesundheit und eine bewusste Ernährung legen.
Das Programm dient der Förderung einer modernen, verantwortungsvollen und bedarfsgerechten Tierernährung sowie dem fachlichen Austausch zwischen Teilnehmern und der Marke Pokusa for Health.
Im Mittelpunkt stehen eine langfristige, partnerschaftliche Zusammenarbeit, gegenseitiges Vertrauen sowie eine authentische und professionelle Repräsentation gemeinsamer Werte innerhalb der Tierbranche.
Das Programm versteht sich ausdrücklich nicht ausschließlich als Rabatt- oder Vorteilsprogramm, sondern als qualitätsorientiertes Netzwerk aus Personen, die die Marke Pokusa for Health aktiv in ihre Tätigkeit, ihren Alltag oder ihre Zucht integrieren.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Teilnahmebedingungen und Regelungen (nachfolgend „Regelwerk“) regeln die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der Teilnehmer des Pokusa Züchterclubs sowie des Pokusa PROFI-CLUBS (nachfolgend gemeinsam „Programm“).
Das Programm besteht aus zwei eigenständigen Bereichen:
a) Pokusa Züchterclub
für:
- Rassehundezüchter,
- Rassekatzenzüchter,
- Besitzer von Deckrüden.
b) Pokusa PROFI-CLUB
für:
- Halter von Diensthunden,
- Halter von Rettungshunden,
- Halter von Assistenzhunden,
- Halter von Jagdhunden,
- professionelle Hundeführer,
- Hundetrainer gemäß §11 TierSchG,
- Verhaltensberater,
- Fachpersonen aus Ausbildung, Einsatz, Betreuung oder Arbeit mit Tieren,
- weitere qualifizierte Personen mit fachlichem Bezug.
Für die genannten Personengruppen ist ein entsprechender Tätigkeits-, Qualifikations- oder Ausbildungsnachweis erforderlich und im Rahmen der Anmeldung hochzuladen.
Das Programm stellt keine eigenständige juristische Organisation, keinen Verein und keinen Verband dar.Veranstalter und Verwalter des Programms ist:
NIKOS Sp. z o.o. Sp. k.
Sygneczów 1
32-020 Wieliczka
Polen
handelnd für die jeweiligen Märkte über zuständige Vertriebs- und Organisationsstrukturen.
Die Teilnahme am Programm ist kostenlos.
Ein Anspruch auf Aufnahme, dauerhafte Teilnahme oder bestimmte Leistungen besteht nicht.
III. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
1. Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme sind insbesondere:
- vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen,
- wahrheitsgemäße und vollständige Angaben,
- Einreichung erforderlicher Nachweise,
- erfolgreiche Prüfung durch den Veranstalter.
Der Veranstalter ist berechtigt, Nachweise jederzeit erneut anzufordern oder zu überprüfen.
Die Entscheidung über Aufnahme, Ablehnung oder Fortführung der Teilnahme erfolgt nach sachlichem Ermessen des Veranstalters.
2. Teilnahmeberechtigung – Pokusa Züchterclub
Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:
a) Rassehundezüchter
- Mitgliedschaft in anerkannten kynologischen Organisationen (z. B. VDH, FCI),
- eingetragener Zwingername,
- Zucht gemäß geltender Verbandsrichtlinien.
b) Rassekatzenzüchter
- Mitgliedschaft in anerkannten felinologischen Organisationen (z. B. FIFe, TICA, WCF),
- eingetragener Zwingername.
c) Besitzer von Deckrüden
- nachweisbare Zuchtzulassung oder vergleichbarer Nachweis.
3. Teilnahmeberechtigung – Pokusa PROFI-CLUB
Teilnahmeberechtigt sind insbesondere Personen mit nachweisbarer fachlicher Tätigkeit oder Qualifikation im Bereich:
- Diensthundewesen,
- Rettungshundearbeit,
- Assistenzhundearbeit,
- jagdlicher Arbeit,
- Hundetraining,
- Verhaltensberatung,
- sportlicher oder professioneller Arbeit mit Hunden,
- tiergestützter Arbeit oder Betreuung.
Die Teilnahme setzt jeweils nachvollziehbare Nachweise voraus, beispielsweise:
- Prüfungen,
- Zertifikate,
- behördliche Zulassungen,
- Verbandsnachweise,
- Ausbildungsnachweise,
- berufliche Tätigkeitsnachweise.
Freizeit- oder Hobbyaktivitäten ohne fachlichen Hintergrund begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilnahme.
IV. GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT
Teilnehmer verstehen sich als aktive Partner des Programms und repräsentieren die Marke Pokusa for Health im Rahmen ihrer Tätigkeit auf authentische, sachliche und verantwortungsvolle Weise.
Grundlage der Zusammenarbeit sind insbesondere:
- gegenseitiger Respekt,
- verantwortungsvolle Tierhaltung,
- sachliche Kommunikation,
- fachliche Weiterentwicklung,
- ein professionelles Auftreten,
- sowie ein positives und glaubwürdiges Erscheinungsbild innerhalb der Tierbranche.
Das Programm richtet sich an Teilnehmer, die die Marke Pokusa for Health aktiv in ihren Alltag, ihre Tätigkeit oder ihre Zucht integrieren und die Zusammenarbeit im angemessenen Rahmen sichtbar machen.
Sofern eigene öffentliche Kommunikationskanäle bestehen (z. B. Website, Facebook, Instagram oder vergleichbare Plattformen), soll die Zusammenarbeit mit Pokusa for Health in angemessener Form erkennbar dargestellt werden.
Dies kann insbesondere erfolgen durch:
- Erwähnung der Zusammenarbeit,
- Präsentation der Marke,
- Nutzung bereitgestellter Grafiken oder Clubmaterialien,
- authentische Darstellung von Produkten im Alltag oder Berufsbereich.
Die konkrete Art der Darstellung bleibt grundsätzlich dem Teilnehmer überlassen und soll zur jeweiligen Tätigkeit passen.
V. PFLICHTEN DER TEILNEHMER
Teilnehmer verpflichten sich insbesondere:
- wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
- Produkte sachgerecht und verantwortungsvoll einzusetzen,
- fachlich korrekte und nicht irreführende Informationen weiterzugeben,
- keine rechtlich unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen oder Heilversprechen zu tätigen,
- das Ansehen der Marke nicht vorsätzlich zu schädigen,
- geltende tierschutzrechtliche, veterinärrechtliche und verbandsbezogene Vorgaben einzuhalten,
- dieses Regelwerk einzuhalten.
Zusätzliche Pflichten für Mitglieder des Pokusa Züchterclubs
Mitglieder des Pokusa Züchterclubs verpflichten sich zusätzlich:
- bereitgestellte Welpen- oder Kittenpakete vollständig und unentgeltlich an neue Tierhalter weiterzugeben,
- neue Besitzer sachlich über die verwendeten Produkte zu informieren,
- das Wohl der Tiere jederzeit sicherzustellen,
- Tiere artgerecht, verantwortungsvoll und tierschutzkonform zu halten.
Zusätzliche Pflichten für Mitglieder des Pokusa PROFI-CLUBS
Mitglieder des Pokusa PROFI-CLUBS verpflichten sich zusätzlich:
- ihre Tätigkeit und Qualifikation wahrheitsgemäß darzustellen,
- das Programm nicht zur Täuschung über Qualifikationen, Zertifizierungen oder behördliche Anerkennungen zu nutzen,
- im Rahmen ihrer Tätigkeit professionell und verantwortungsvoll aufzutreten.
VI. AKTIVITÄT UND PROGRAMMCHARAKTER
Das Programm dient nicht ausschließlich dem Bezug von Einkaufsvorteilen, sondern versteht sich als partnerschaftliches Netzwerk mit Fokus auf Qualität, Erfahrungsaustausch und langfristige Zusammenarbeit.
Eine aktive Teilnahme setzt ein fortlaufendes Interesse an der Zusammenarbeit, an den Produkten sowie eine angemessene Aktivität innerhalb des Programms voraus.
Rabattierte Produkte oder programmspezifische Vorteile dürfen nicht missbräuchlich oder zum gewerblichen Weiterverkauf an Dritte genutzt werden.
VII. LEISTUNGEN UND VORTEILE DES PROGRAMMS
Teilnehmer können – abhängig von Status, Aktivität und Verfügbarkeit – insbesondere folgende Leistungen erhalten:
- Einkaufsvorteile,
- Sonderaktionen,
- Starter-, Züchter- oder Willkommenspakete,
- Welpen- oder Kittenpakete,
- fachliche Beratung,
- Informations- und Marketingmaterialien,
- Zugang zu exklusiven Aktionen oder Veranstaltungen.
Die Gewährung sämtlicher Leistungen erfolgt freiwillig.
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Vorteile, Rabatte, Produkte oder deren dauerhafte Verfügbarkeit.
Der Veranstalter ist berechtigt, Inhalte, Leistungen oder Programmbestandteile jederzeit anzupassen, einzuschränken oder einzustellen.
VIII. DATENSCHUTZ
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
NIKOS Sp. z o.o. Sp. k.
Sygneczów 1
32-020 Wieliczka
Polen
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:
- Durchführung des Programms,
- Verwaltung der Teilnehmer,
- Kommunikation,
- Kundenbetreuung,
- Organisation von Leistungen und Aktionen.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind insbesondere:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO,
- gegebenenfalls erteilte Einwilligungen.
Teilnehmer haben insbesondere das Recht auf:
- Auskunft,
- Berichtigung,
- Löschung,
- Einschränkung der Verarbeitung,
- Datenübertragbarkeit,
- Widerspruch.
Marketingkommunikation erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und kann jederzeit widerrufen werden.
IX. VERTRAULICHKEIT
Teilnehmer verpflichten sich, nicht öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.
Dies betrifft insbesondere:
- interne Preisstrukturen,
- Sonderkonditionen,
- nicht öffentliche Programminhalte,
- interne Kommunikationsinhalte,
- organisatorische Abläufe.
Die Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Teilnahme hinaus.
Ausgenommen hiervon sind Informationen, die:
- öffentlich zugänglich sind,
- rechtmäßig von Dritten erhalten wurden,
- gesetzlich offengelegt werden müssen.
X. BEENDIGUNG DER TEILNAHME
Die Teilnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Die Beendigung erfolgt durch Mitteilung in Textform an den Veranstalter.
Mit Beendigung der Teilnahme erlöschen sämtliche programmspezifischen Vorteile.
XI. AUSSCHLUSS AUS DEM PROGRAMM
Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen bei:
- falschen oder irreführenden Angaben,
- Verstößen gegen dieses Regelwerk,
- missbräuchlicher Nutzung von Vorteilen,
- gewerblichem Weiterverkauf rabattierter Produkte,
- schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen tierschutzrechtliche Grundsätze,
- rufschädigendem Verhalten gegenüber dem Veranstalter oder der Marke,
- unsachlicher oder irreführender Produktkommunikation,
- dauerhafter Inaktivität,
- Nutzung des Programms ausschließlich zu Einkaufszwecken ohne erkennbare Zusammenarbeit,
- aktiver Botschafter-, Werbe- oder Kooperationsfunktion für unmittelbar konkurrierende Marken aus vergleichbaren Produktsegmenten.
XII. HAFTUNG UND ÄNDERUNGEN
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Regelwerk jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Weise kommuniziert.
XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters beziehungsweise der zuständigen Vertriebseinheit.
Sollte eine Bestimmung dieses Regelwerks ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dieses Regelwerk tritt mit Veröffentlichung in Kraft.