Letzte Aktualisierung: 21.10.2025
Wir beteiligen uns gemäß § 7 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) an einem bundesweit anerkannten dualen System. Dadurch sind sämtliche von uns in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, systembeteiligt.
Das bedeutet: Sie können sämtliche Verpackungen unserer Produkte über die örtliche Wertstoffsammlung (z. B. Gelber Sack, Gelbe Tonne, Papier- oder Glascontainer) entsorgen. Eine Rücksendung an uns ist nicht erforderlich.
Für Verpackungen, die nicht systembeteiligungsfähig sind (z. B. Transportverpackungen, Mehrweggebinde oder Großverpackungen für Geschäftskunden), erfüllen wir unsere Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG. Diese können Endverbraucher nach vorheriger Absprache unentgeltlich an uns zurückgeben.
Mit dieser Beteiligung leisten wir gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden einen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz gemäß den europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie 94/62/EG.
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